*Unter der Einbeziehung von ESG ist die Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in der Investmentanalyse und bei Anlageentscheidungen zu verstehen. Die Einbeziehung von ESG bedeutet nicht unbedingt, dass die Investmentinstrumente auch auf eine positive ESG-Wirkung abzielen. Die Beurteilung von ESG-Risiken ist unter anderem deshalb nach wie vor subjektiv, weil es in der Finanzbranche keine einheitliche Methodik gibt.
**Zu Ausschlüssen könnte es während des Auswahlprozesses oder nach der Überprüfung kommen.